Studenten einer Verbindung zu Schadenersatz verurteilt
Ein ritueller "Couleurbesuch" endete mit 2000 Euro Schaden
Heidelberg. (dpa-lsw) Nach einem ausgearteten Ritual sind drei Mitglieder einer Studentenverbindung vom Landgericht Heidelberg zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt worden. Nach Angaben des Gerichts wollten sie bei einem nächtlichen sogenannten Couleurbesuch in das Haus einer anderen Verbindung eindringen und beschädigten unter anderem Türen. Der Schaden wurde auf über 2000 Euro taxiert.
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