Gericht: "Bild"-Livestream benötigt Rundfunk-Zulassung
Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."
Berlin (dpa) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."
Im April hatte das Berliner Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Medienanstalt
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