Plus Für die Eltern

Facebook muss Konto von verstorbener Tochter öffnen

Im Juli 2018 stellte der BGH klar: Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Damit war der Streit zwischen den Eltern einer toten 15-Jährigen und Facebook aber nicht beendet. Der BGH entschied nun, dass es nicht reicht, den Erben nur PDF-Dokumente zu überreichen.

08.09.2020 UPDATE: 08.09.2020 17:28 Uhr 58 Sekunden
Facebook
Facebook muss das Konto von verstorbener Tochter für die Eltern öffnen. Foto: Christophe Gateau/dpa

Berlin (dpa) - Im Streit um das digitale Erbe eines Mädchens muss Facebook den Erben einen direkten Zugriff auf das gesperrte Konto der Verstorbenen ermöglichen.

Das geht aus einem Beschluss