Plus Verstoß gegen EU-Recht

EuGH kippt deutsche Regeln für Architekten-Honorare

Seit vielen Jahren galten für Planungsarbeiten von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festgeschriebene Höchst- und Mindestpreise. Das oberste EU-Gericht bereitet dem nun ein Ende.

04.07.2019 UPDATE: 04.07.2019 16:33 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden
EuGH urteilt
Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gekippt. Foto: Jan Woitas

Luxemburg (dpa) - Auf Architekten und Bauherren in Deutschland kommen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) härtere Preisverhandlungen zu. Die bislang geltende deutsche Honorarordnung verstoße gegen EU-Recht, erklärte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-377/17).

Verbindliche Mindest- und Höchstsätze für Planungsarbeiten dürften damit bald der Vergangenheit

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