Ex-Sparkassenchef Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht
Eigentlich sollte Georg Fahrenschon an diesem Donnerstag in München wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung auf der Anklagebank Platz nehmen. Doch nun kommt es zu einer neuen Wendung in dem Fall des Ex-Sparkassenchefs.
München (dpa) - Der ehemalige Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss doch nicht vor Gericht. Der frühere bayerische Finanzminister soll per Strafbefehl zu 140 Tagessätzen wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden, wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding an diesem Dienstag in München ankündigte.
Darauf hätten sich die beteiligten Parteien am Montag in einem Rechtsgespräch
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