Plus Nach Beschwerde in Karlsruhe

Windpark-Entwickler müssen teilweise entschädigt werden

Mit dem Windenergie-auf-See-Gesetz wurden etliche Investitionen in Windpark-Projekte auf der Nordsee plötzlich wertlos. Dafür steht den Entwicklern eine Entschädigung zu - wenn ihre Vorarbeiten weiter verwertet werden können.

20.08.2020 UPDATE: 20.08.2020 12:13 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
Offshore Windpark
Das Versetzboot «Detector» fährt durch den Offshore-Windpark «Nordsee 1» vor der ostfriesischen Insel Spiekeroog. Foto: picture alliance / Ingo Wagner/dpa

Karlsruhe (dpa) - Das Windenergie-auf-See-Gesetz, mit dem die Entwicklung der Offshore-Windenergie seit 2017 geregelt wird, ist zum Teil verfassungswidrig.

Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 30. Juni dieses Jahres festgestellt, der in Karlsruhe veröffentlich wurde. Danach müssen Projektentwickler entschädigt werden, wenn ihre Projekte nach dem neuen Gesetz nicht

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