Plus Corona-Pandemie

Anspruch auf Mietanpassung für Geschäftstreibende möglich

Plötzlich stand im Frühjahr 2020 vieles still: Geschäfte mussten schließen. Fixe Kosten wie Miete liefen aber weiter. Für Streitfälle hat der Bundesgerichtshof jetzt eine Richtschnur vorgegeben.

12.01.2022 UPDATE: 12.01.2022 05:03 Uhr 2 Minuten, 51 Sekunden
Lockdown
Mit den behördlich angeordneten Schließungen waren vielen Geschäften die Einnahmen weggebrochen. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Karlsruhe (dpa) - Einzelhändler können auf Mietminderungen hoffen, wenn ihre Geschäftsräume wegen der Corona-Pandemie im Lockdown geschlossen bleiben mussten.

Allerdings gibt es keine pauschale Regelung wie eine Aufteilung der Kosten je zur Hälfte auf Mieter und Vermieter. Es müssten immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof am

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