Plus Bundesarbeitsgericht

Urteil: Mindestlohn für Nachtzuschläge und Feiertage

In Betrieben sorgt der Mindestlohn noch immer für Konflikte: Nun hat das höchste deutsche Arbeitsgericht klargestellt, was für Nachtzuschläge und Feiertagsvergütungen gilt. Das Urteil könnte Arbeitnehmer freuen, die Stundenlohn erhalten.

20.09.2017 UPDATE: 20.09.2017 09:18 Uhr 56 Sekunden
Nachtarbeit
Strassenarbeiten bei Nacht: Die Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt befassen sich mit Zuschlägen für Nachtarbeit. Foto: Hendrik Schmidt/dpa/Illustration

Erfurt (dpa) - Mehr als zweieinhalb Jahre nach Mindestlohn-Einführung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten mit einem Urteil am Mittwoch klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von

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