Mit Miet-Transporter in zu niedrige Tiefgarage
Ein Tiefgaragen-Crash mit einem Miettransporter landet vor dem OLG Brandenburg. Es geht um Schilder, Verantwortung und die Frage, ob die Versicherung zahlen muss.

Brandenburg. (dpa-tmn) Wer mit einem Fahrzeug in eine Tiefgarage einfährt und dabei Warnschilder zur maximalen Einfahrhöhe ignoriert, agiert grob fahrlässig. Kommt es dabei zu Schäden, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern.
Allerdings liegt die Sache etwas anders, wenn Fahrer von Mietfahrzeugen keinerlei Erfahrung mit dem angemieteten Fahrzeug haben und obendrein der
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+