Plus Wer zahlt?

Mit Miet-Transporter in zu niedrige Tiefgarage

Ein Tiefgaragen-Crash mit einem Miettransporter landet vor dem OLG Brandenburg. Es geht um Schilder, Verantwortung und die Frage, ob die Versicherung zahlen muss.

22.04.2025 UPDATE: 22.04.2025 08:44 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden
Nicht reinfahren: Zumindest nicht in dieses Parkhaus, wenn Sie am Steuer hoher und sehr schwerer Gefährte sitzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Brandenburg. (dpa-tmn) Wer mit einem Fahrzeug in eine Tiefgarage einfährt und dabei Warnschilder zur maximalen Einfahrhöhe ignoriert, agiert grob fahrlässig. Kommt es dabei zu Schäden, kann die Kaskoversicherung die Zahlung verweigern.

Allerdings liegt die Sache etwas anders, wenn Fahrer von Mietfahrzeugen keinerlei Erfahrung mit dem angemieteten Fahrzeug haben und obendrein der

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