Bekommt Radler Schadenersatz?
Die gegenseitige Rücksichtnahme hat im Verkehr eine große Bedeutung, speziell beim Miteinander von Radlern und Autofahrern. Aber müssen letztere auch mithaften, wenn Radler rücksichtslos agieren?

Hamm. (dpa-tmn) Autos sind grundsätzlich gefährlicher als Fahrräder. Sind beide in einen Unfall miteinander verwickelt, haftet der Autofahrer aufgrund der höheren Betriebsgefahr des Pkw mit. Diese Haftung kann aber auch komplett entfallen.
Etwa dann, wenn sich ein Radler gravierend verkehrswidrig verhält, wie aus einer Entscheidung (Az.: 7 U 30/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm
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