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TV-Shows dürfen nur mit Zustimmung online verbreitet werden

Luxemburg (dpa) - Kommerzielle Anbieter dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fernsehsendungen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers für ihre Kunden aufzeichnen und im Internet zur Verfügung stellen.

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 13:48 Uhr 33 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: Thomas Frey

Luxemburg (dpa) - Kommerzielle Anbieter dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fernsehsendungen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers für ihre Kunden aufzeichnen und im