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TV-Shows dürfen nur mit Zustimmung online verbreitet werden

Luxemburg (dpa) - Kommerzielle Anbieter dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fernsehsendungen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers für ihre Kunden aufzeichnen und im Internet zur Verfügung stellen.

29.11.2017 UPDATE: 29.11.2017 13:48 Uhr 33 Sekunden
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Foto: Thomas Frey

Luxemburg (dpa) - Kommerzielle Anbieter dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Fernsehsendungen nur nach Zustimmung des Rechteinhabers für ihre Kunden aufzeichnen und im Internet zur Verfügung stellen.

Es handele sich dabei um eine Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Werke, weshalb Ausnahmeregelungen für Privatkopien nicht gelten könnten, urteilten die

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