Plus Onlineverkauf

Viele gezielte Internetverkäufe können an Gewerbe grenzen

Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend.

19.09.2023 UPDATE: 19.09.2023 13:03 Uhr 52 Sekunden
In der Regel können gebrauchte Gegenstände steuerfrei weiterverkauft werden - sofern man es nicht zu oft und gezielt macht. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Berlin (dpa/tmn) - Den Keller zu entrümpeln und Überflüssiges zu versteigern oder verkaufen, das hat meist keine steuerlichen Folgen. Anders sieht es aus, wenn jemand sehr oft und gezielt Gegenstände mit Gewinn verkauft, heißt es von der Bundessteuerberaterkammer.

Dann kann die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigen gewerblichen Handel fließend sein. Auch

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