Viele gezielte Internetverkäufe können an Gewerbe grenzen
Die meisten haben schon einmal etwas im Internet verkauft. In der Regel sind die Einnahmen steuerfrei - doch die Grenze zum Gewerbe ist fließend.

Berlin (dpa/tmn) - Den Keller zu entrümpeln und Überflüssiges zu versteigern oder verkaufen, das hat meist keine steuerlichen Folgen. Anders sieht es aus, wenn jemand sehr oft und gezielt Gegenstände mit Gewinn verkauft, heißt es von der Bundessteuerberaterkammer.
Dann kann die Grenze zwischen steuerfreien Privatverkäufen und steuerpflichtigen gewerblichen Handel fließend sein. Auch
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