Für Fahranfänger können im Ausland andere Tempolimits gelten
In der Probezeit fährt man besser besonders vorsichtig, speziell im Ausland, denn da können für Fahranfänger etwa bei Tempolimits andere Regeln gelten.

München (dpa/tmn) - Wer mit dem Führerschein noch in der Probezeit ist, darf sich in den zwei Jahren keine schwerwiegenden Verkehrsverstöße leisten. Unter anderem verlängert sie sich sonst. Es gelten zudem beim Alkoholkonsum mit 0,0 Promille andere Grenzwerte. Ein spezielles Tempolimit für Fahrerinnen und Fahrer mit Schein auf Probe gibt es in Deutschland aber nicht.
Das kann im Ausland
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