Ist Halterhaftung nach Privatanzeige rechtens?
Ein Hilfssheriff steckt theoretisch in allen von uns. Denn Privatpersonen können etwa Verkehrsordnungswidrigkeiten auch selbst anzeigen. Doch einen Automatismus setzt das nicht in Gang.

Büdingen (dpa/tmn) – Für Verkehrsverstöße wie Falschparken muss grundsätzlich die Person am Steuer geradestehen. Lässt sich diese mit vertretbarem Aufwand nicht ermitteln, kann der Halter nach Paragraf 25a Straßenverkehrsgesetz (StVG) für die Kosten des Verfahrens haften müssen. Doch dafür reicht eine Anzeige durch Privatpersonen allein nicht aus.
Die ist zwar prinzipiell möglich,
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