Steuererklärungen für 2019 einreichen
Die bislang festgesetzten Steuerzinsen der Finanzämter sind in der aktuellen Niedrigzinsphase zu hoch.
Berlin (dpa) - Sechs Prozent Zinsen - so hoch war der Satz der Finanzämter für Nachzahlungen und Erstattungen. Zu viel, entschied Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvR 2237/14 u.a.). Die Richter ordneten zugleich eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft.
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