Plus Neue Verordnung

Was Beschäftigte zur "Testpflicht" wissen müssen

Firmen müssen Mitarbeitenden künftig Angebote machen, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Was heißt das nun für Beschäftigte?

15.04.2021 UPDATE: 15.04.2021 14:57 Uhr 3 Minuten, 9 Sekunden
Ob im Testzentrum oder zu Hause: Mindestens einmal pro Woche müssen Beschäftigte, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, künftig eine Corona-Testmöglichkeit von ihrem Arbeitgeber angeboten bekommen. Foto: Kira Hofmann/dpa

Berlin/Köln (dpa) - Voraussichtlich ab kommender Woche - mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger - wird eine angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten. Damit werden Betriebe künftig verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Corona-Tests anzubieten. Aber was bedeutet die "Testpflicht" für Beschäftigte? Antworten auf wichtige Fragen:

Für wen gilt die neue

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