Was Beschäftigte zur "Testpflicht" wissen müssen
Firmen müssen Mitarbeitenden künftig Angebote machen, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Was heißt das nun für Beschäftigte?
Berlin/Köln (dpa) - Voraussichtlich ab kommender Woche - mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger - wird eine angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten. Damit werden Betriebe künftig verpflichtet, ihren Mitarbeitenden Corona-Tests anzubieten. Aber was bedeutet die "Testpflicht" für Beschäftigte? Antworten auf wichtige Fragen:
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