Was Beschäftigte zur "Testpflicht" wissen müssen
Firmen müssen Mitarbeitenden künftig Angebote machen, sich auf das Coronavirus testen zu lassen. Was heißt das nun für Beschäftigte?

Berlin/Köln (dpa) - Voraussichtlich ab kommender Woche - mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger - wird eine angepasste Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten. Damit werden Betriebe künftig



