Vor Jahren einen teuren Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen? Wer nachbessern will, kann diesen oft jetzt noch widerrufen. Das kann sich lohnen. Aber Achtung: Es gibt auch unbequeme Folgen.
Von Christoph Jänsch
Berlin (dpa/tmn) - Wer einen Kredit aufgenommen hat, kann diesen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen. Das ergibt sich aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Der Grund: Banken und Sparkassen haben ihre Kunden bei der Kreditvergabe unzureichend über die Rechtslage informiert.
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