Plus Abgenutzte Wohnungen

Wann Mieter zahlen müssen

Was gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung? Wo liegt die Grenze zur Beschädigung? Darüber streiten sich häufig Mieter und Vermieter. Die Fragen sind in der Tat nicht immer leicht zu beantworten.

01.04.2019 UPDATE: 01.04.2019 10:51 Uhr 2 Minuten, 35 Sekunden
Möbel können unschöne Kratzer auf dem Parkett hinterlassen. Nach Ansicht vieler Gerichte gehören solche Spuren aber in der Regel zum vertragsgemäßen Gebrauch. Foto: dpa

Von Katja Fischer

Berlin (dpa) - Grundsätzlich kann ein Mieter innerhalb seiner vier Wände tun und lassen, was er will. "Er darf Regale einbauen oder andere Dinge an Wänden und Decken befestigen", erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. "Aber er sollte das mit Umsicht tun und die Wohnung nicht sinnlos beschädigen. Sonst muss

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