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E-Mails zügig beantworten

Wann Nachhaken erlaubt ist

01.12.2016 UPDATE: 10.12.2016 06:00 Uhr 42 Sekunden

Symbolfoto: dpa

tmn. Erhalten Berufstätige auf eine E-Mail längere Zeit keine Antwort, ist das nicht nur nervig. Sie stehen auch vor der Frage: Dürfen sie mit einer zweiten E-Mail nachhaken oder ist das unhöfliches Drängeln? Die Etikette-Expertin Carolin Lüdemann hält es für völlig legitim, in solchen Fällen noch einmal eine E-Mail zu schicken. Berufliche E-Mails sollten innerhalb von 24 Stunden beantwortet

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