Plus Neues Pauschalreiserecht

Urlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück

Die Praxis der Veranstalter

26.02.2019 UPDATE: 26.02.2019 10:44 Uhr 2 Minuten, 6 Sekunden
Wer bei einem Veranstalter nur das Hotel bucht, bekommt den Rundum-Schutz der Pauschalreise - diese Praxis setzen einige Veranstalter auch nach Inkrafttreten des neuen Reiserechts fort. Foto: Jens Kalaene/dpa

Kempten/Hannover (dpa) - Urlaubsbuchungen im Internet sind seit einiger Zeit besser abgesichert: Seit dem vergangenen Sommer gilt in Deutschland ein neues Pauschalreiserecht. Wenn einzelne Leistungen wie Flug und Hotel zu einer Reise gebündelt werden, muss das Online-Portal eine Insolvenzabsicherung vorlegen. Das Gleiche gilt für den Verkauf in einem Reisebüro. "Tatsächlich ist der

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