Urlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück
Die Praxis der Veranstalter
Kempten/Hannover (dpa) - Urlaubsbuchungen im Internet sind seit einiger Zeit besser abgesichert: Seit dem vergangenen Sommer gilt in Deutschland ein neues Pauschalreiserecht. Wenn einzelne Leistungen wie Flug und Hotel zu einer Reise gebündelt werden, muss das Online-Portal eine Insolvenzabsicherung vorlegen. Das Gleiche gilt für den Verkauf in einem Reisebüro. "Tatsächlich ist der
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