Ticketpflicht bald auch für Bahnbonus-Kunden
Der Zug hat sich verspätet oder eine Verbindung hat eine längere Umsteigezeit. Bequem, wenn man dann die Wartezeit in der DB-Lounge verbringen kann. Doch ab März ändern sich die Zugangsbedingungen.

Ab in die Lounge: Bei Pausen etwa durch Zugverspätungen oder beim Umstieg können einige Reisende den Komfort der DB-Lounges nutzen. Foto: Kay Nietfeld/dpa/dpa-tmn
Berlin. (dpa/tmn) - In Ruhe im Warmen sitzen, Zeitung lesen, ein Gratis-Getränk trinken und einen kleinen Snack verputzen. Solche Möglichkeiten bieten die Lounges der Bahn bestimmten Reisenden der 1. Klasse und Kundinnen und Kunden des Bahnbonus-Programms.
Um die komfortablen Wartesäle nutzen zu dürfen, gelten aber Zugangsberechtigungen, die sich in Teilen ab 1. März ändern.
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