Plus Wer steht für den Schaden gerade?

Schäden bei der Renovierung - Worauf es bei der Regulierung ankommt

Versehentlich eine Wasserleitung angebohrt oder ungewollt den Farbeimer umgestoßen - auch dem besten Handwerker kann einmal ein Missgeschick passieren. Doch wer muss für den Schaden aufkommen?

18.12.2017 UPDATE: 18.12.2017 10:42 Uhr 2 Minuten, 24 Sekunden
Erwischt ein Handwerker beim Bohren versehentlich eine Leitung, kann das größere Schäden zur Folge haben. Die gute Nachricht für Auftraggeber: Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Foto: dpa

Von Sabine Meuter

München (dpa) - Für die Wohnungsrenovierung engagieren viele gerne Fachleute. Doch auch einem noch so sorgfältig und gewissenhaft arbeitenden Handwerker kann ein Fehler unterlaufen. Stellt sich die Frage: Wer steht für den Schaden gerade? Klare Antwort: Es gilt in der Regel das Verursacherprinzip. Demnach muss derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn angerichtet

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