Plus Deutscher Miterbund

Streitpunkt Schlüssel

Ein Mieter kann vom Vermieter nicht nur Schlüssel für alle verlangen, die in der Wohnung leben

08.05.2018 UPDATE: 28.05.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 52 Sekunden

Mieter haben Anspruch auf Schlüssel zu ihrer Mietsache. Wie viele es im Einzelfall sind, kann sehr unterschiedlich sein. Foto: Monique Wüstenhagen

Von Sabine Meuter

Der Mietvertrag ist unterschrieben, jetzt steht die Wohnungsübergabe an. Dazu gehört auch, dass der Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel überreicht: für den Briefkasten, die Haus- und Wohnungstür, den Keller und eventuell die Garage. Die Zahl der übergebenen Schlüssel wird im Übergabeprotokoll festgehalten.

"Wie viele Schlüssel es genau sind, richtet sich

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