Ohne Trauschein
So gibt es im Notfall Auskunft vom Arzt
München (dpa) - Grundsätzlich fällt alles, was zwischen Arzt und Patient besprochen wird, unter die ärztliche Schweigepflicht. "Unsere Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen über ihren Gesundheitszustand von uns absolut vertraulich behandelt werden", sagt Max Kaplan, Vize-Präsident der Bundesärztekammer. Daher wird meist schon bei der Aufnahme in ein Krankenhaus
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