Plus Patientenverfürgung und Vorsorgevollmacht

Ohne Trauschein

So gibt es im Notfall Auskunft vom Arzt

25.01.2019 UPDATE: 25.01.2019 12:12 Uhr 2 Minuten, 44 Sekunden
Um im Notfall Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten zu erfahren, ist der Partner mit einer Patientenverfügung und einer zusätzliche Vorsorgevollmacht auf der sicheren Seite. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa

München (dpa) - Grundsätzlich fällt alles, was zwischen Arzt und Patient besprochen wird, unter die ärztliche Schweigepflicht. "Unsere Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Informationen über ihren Gesundheitszustand von uns absolut vertraulich behandelt werden", sagt Max Kaplan, Vize-Präsident der Bundesärztekammer. Daher wird meist schon bei der Aufnahme in ein Krankenhaus

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