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Arbeitgeber darf Elternteilzeit nur selten ablehnen

Arbeitnehmer müssen es nicht akzeptieren, wenn der Arbeitgeber einen Antrag auf Elternteilzeit leichtfertig ablehnt.

03.11.2014 UPDATE: 03.11.2014 10:35 Uhr 42 Sekunden
Foto: dpa
Mainz (dpa) Dem müssen zwingende Hindernisse entgegenstehen. Was zwingend ist, legen die Gerichte eng aus. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Er bezieht sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 Sa 390/13).

In dem verhandelten Fall hatte eine regionale Verkaufsleiterin geklagt. Sie wurde im Juli 2011 Mutter und wollte bis Juli 2013 in Elternzeit gehen. Für

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