Neue "Düsseldorfer Tabelle" zum 1. August: Mehr Geld für Kinder
So steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.
Düsseldorf. (dpa) Unterhaltspflichtige müssen vom 1. August an mehr Geld für ihre Kinder zahlen. Mit einer neuen Ausgabe der "Düsseldorfer Tabelle" werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern erhöht. Die Erhöhung beruhe auf dem am 22. Juli verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, teilte das Oberlandesgericht (OLG)
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