Umgang mit Großeltern muss Kindeswohl dienen
Zerstreiten sich Eltern und Kinder, kann sich so ein Konflikt auch auf das Verhältnis zu den Enkel auswirken. Wann ist ein Umgang sinnvoll und erwünscht?
Berlin (dpa) - Wenn Großeltern ein Umgangsrecht mit ihren Enkeln durchsetzen wollen, muss es dem Kindeswohl dienen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor (Az.: 9 UF 30/22). Über den Fall berichtet die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Eine Mutter lebte gemeinsam mit ihren Töchtern und ihren Eltern auf einem
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