Plus Erbrecht

Gemeinsamer Tod muss nicht zeitgleich erfolgen

Eheleute verwenden in gemeinsamen Testamenten oft die Formulierung des "gemeinsamen Todes".

29.04.2020 UPDATE: 29.04.2020 13:45 Uhr 43 Sekunden
Ehegatten können sich in Testamenten gegenseitig als Erben einsetzen und auch einen Schlusserben bestimmen. Foto: dpa

Berlin (dpa) - Ehegatten setzen sich in Testamenten oft zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen dann Schlusserben. In den Regelungen zum Schlusserben findet sich oft die Formulierung