Gemeinsamer Tod muss nicht zeitgleich erfolgen
Eheleute verwenden in gemeinsamen Testamenten oft die Formulierung des "gemeinsamen Todes".
Berlin (dpa) - Ehegatten setzen sich in Testamenten oft zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen dann Schlusserben. In den Regelungen zum Schlusserben findet sich oft die Formulierung "nach unserem gemeinsamen Tode". Ein neues Urteil zeigt: Gemeinsamer Tod heißt nicht notwendigerweise gleichzeitiger Todeszeitpunkt, entschied das Kammergericht Berlin (Az.: 6 W 45/19), wie die
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