Gemeinsamer Tod muss nicht zeitgleich erfolgen
Eheleute verwenden in gemeinsamen Testamenten oft die Formulierung des "gemeinsamen Todes".

Berlin (dpa) - Ehegatten setzen sich in Testamenten oft zunächst gegenseitig als Erben ein und bestimmen dann Schlusserben. In den Regelungen zum Schlusserben findet sich oft die Formulierung



