Plus Steuern sparen

Berufskleidung macht sich bezahlt

Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen

10.04.2019 UPDATE: 10.04.2019 13:44 Uhr 2 Minuten, 54 Sekunden
Schornsteinfeger haben typische Berufskleidung. Da man diese Sachen selten auch privat trägt, kann man die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Neustadt (dpa) - Ein Koch, eine Schornsteinfegerin und ein Monteur haben etwas gemeinsam: Was sie täglich auf der Arbeit anhaben, lässt sich recht leicht als Berufskleidung einordnen. Die Kosten