Berufskleidung macht sich bezahlt
Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen
Neustadt (dpa) - Ein Koch, eine Schornsteinfegerin und ein Monteur haben etwas gemeinsam: Was sie täglich auf der Arbeit anhaben, lässt sich recht leicht als Berufskleidung einordnen. Die Kosten dafür lassen sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen und verringern damit die Einkommensteuer. "Unter typischer Berufsbekleidung versteht das Finanzamt Kleidung, die nur im entsprechenden
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