Plus Steuern sparen

Berufskleidung macht sich bezahlt

Die Kosten typischer Arbeitskleidung lassen sich von der Steuer absetzen

10.04.2019 UPDATE: 10.04.2019 13:44 Uhr 2 Minuten, 54 Sekunden
Schornsteinfeger haben typische Berufskleidung. Da man diese Sachen selten auch privat trägt, kann man die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Neustadt (dpa) - Ein Koch, eine Schornsteinfegerin und ein Monteur haben etwas gemeinsam: Was sie täglich auf der Arbeit anhaben, lässt sich recht leicht als Berufskleidung einordnen. Die Kosten dafür lassen sich steuerlich als Werbungskosten geltend machen und verringern damit die Einkommensteuer. "Unter typischer Berufsbekleidung versteht das Finanzamt Kleidung, die nur im entsprechenden

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