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"Kollegenschwein" ist kein Kündigungsgrund

Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen.

07.09.2015 UPDATE: 12.09.2015 06:00 Uhr 39 Sekunden

tmn. Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine einmalige Beleidigung als Kollegenschwein im vertraulichen Gespräch reicht nicht aus. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 11 Sa

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