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"Kollegenschwein" ist kein Kündigungsgrund

Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen.

07.09.2015 UPDATE: 12.09.2015 06:00 Uhr 39 Sekunden

tmn. Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine einmalige Beleidigung als