"Kollegenschwein" ist kein Kündigungsgrund
Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen.
tmn. Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen. Allerdings muss der Arbeitgeber die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine einmalige Beleidigung als



