Job neben dem Job
Was es dabei zu beachten gilt

Wer neben seinem Hauptjob selbstständig arbeitet, muss das dem Finanzamt melden. Denn für die zusätzlichen Einkünfte wird Umsatzsteuer fällig. Foto: dpa
Von Sabine Meuter
Jede Existenzgründung birgt das Risiko des Scheiterns. Manche fahren daher zunächst zweigleisig: Hauptberuflich sind sie weiter fest angestellt, damit zuverlässig Geld für den Lebensunterhalt aufs Konto fließt. Nebenberuflich arbeiten sie selbstständig und testen so, ob sich die Geschäftsidee auch trägt. Doch einfach loslegen können Teilzeitselbstständige
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+