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Gegen Kündigung innerhalb von drei Wochen klagen

Zuständig für die Klage ist in der Regel das Arbeitsgericht an dem Ort, an dem Arbeitnehmer regelmäßig eingesetzt werden oder der Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat.

01.10.2014 UPDATE: 01.10.2014 14:06 Uhr 27 Sekunden
Foto: dpa
Düsseldorf. (dpa) Wollen Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor Gericht ziehen, bleibt ihnen dafür nicht viel Zeit. Die Klage müssen sie innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Kündigung zu laufen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in dem Ratgeber "Arbeit auf Zeit" hin. Verpassen Arbeitnehmer die
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