Plus Wettbewerbsverzerrung

Bei Arznei auf Rezept sind Apotheken-Geschenke künftig tabu

In der Apotheke bekommen Kunden gern eine Kleinigkeit dazu - bis jetzt. Ein Urteil macht Schluss mit Rabattmarken und Taschentüchern. Branchenkenner nennen das trotzdem eine gute Nachricht für Patienten.

06.06.2019 UPDATE: 06.06.2019 08:13 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Apotheken-Geschenke
Bisher hatte der BGH Mini-Geschenke bis einen Euro trotzdem durchgehen lassen. Damit ist jetzt Schluss. Foto: Bernd Wüstneck

Karlsruhe (dpa) - Taschentücher und Traubenzucker ade - Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament keine Kleinigkeiten im Cent-Bereich mehr dazubekommen. Auch Mini-Geschenke von geringem Wert sind unzulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.

Die Interessen von Verbrauchern und Mitbewerbern würden dadurch spürbar beeinträchtigt, sagte der Vorsitzende

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