Plus VW-Abgasskandal

Diesel-Besitzer - Rücktritt vom Kauf "nicht einfach so"

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat verkündet, unter welchen Umständen der Kauf eines Neuwagens rückgängig gemacht werden kann.

02.11.2021 UPDATE: 02.11.2021 13:43 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Abgasskandal
Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel neu gekauft hat, kann nicht laut BGH nicht ohne weiteres das Geld vom Händler zurückverlangen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Karlsruhe (dpa) - Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel neu gekauft hat, kann nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Händler das Geld zurückverlangen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag zu einem Ende September verkündeten Urteil mit.

In dem Fall geht es um einen Mann, der nicht - wie die allermeisten Diesel-Kläger - Volkswagen als

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