Diesel-Besitzer - Rücktritt vom Kauf "nicht einfach so"
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat verkündet, unter welchen Umständen der Kauf eines Neuwagens rückgängig gemacht werden kann.

Karlsruhe (dpa) - Wer einen vom VW-Abgasskandal betroffenen Diesel neu gekauft hat, kann nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten und vom Händler das Geld zurückverlangen. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag zu einem Ende September verkündeten Urteil mit.
In dem Fall geht es um einen Mann, der nicht - wie die allermeisten Diesel-Kläger - Volkswagen als
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