BGH äußert sich zu Reiserücktritt bei Corona-Ausbruch
Risikogebiete, Einreiseverbote, Quarantänepflichten: Die Pandemie hat viele Urlaubspläne durchkreuzt. Nicht immer sind sich Veranstalter und Kunde bei den Kosten einig.
02.08.2022 UPDATE: 02.08.2022 08:04 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden

Ein Flug wird auf dem Flughafen Dresden International als gestrichen ausgewiesen.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet heute (9.00 Uhr) möglicherweise sein erstes Corona-Urteil im Reiserecht. Der Kläger war bei Ausbruch der Pandemie von einer Pauschalreise nach Japan abgesprungen, die wenig später sowieso abgesagt werden musste. Nun ist die Frage: Muss er trotzdem Stornogebühren zahlen? Allerdings ist offen, ob die Karlsruher Richterinnen und Richter das
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