Plus Karlsruhe

BGH verhindert "Widerrufsjoker" beim Kilometer-Leasing

Ein neues Auto ein paar Jahre leasen und dann mit einem juristischen Kniff kostengünstig loswerden - das dürfte für viele verlockend klingen. Aber ein Grundsatz-Urteil stoppt die Klagewelle.

24.02.2021 UPDATE: 24.02.2021 16:53 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
BGH
Laut Bundesgerichtshof haben Verbraucher beim Leasen mit Kilometerabrechnung grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Mit einem Kniff wollten Anwälte zahlreichen Autofahrern per Widerruf aus ihrem Leasing-Vertrag verhelfen - aber daraus wird nun nichts.

Denn Verbraucher haben beim Leasen mit Kilometerabrechnung grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterfall klargestellt. Bisher war die Rechtslage unklar. (Az. VIII ZR

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+