BGH verhindert "Widerrufsjoker" beim Kilometer-Leasing
Ein neues Auto ein paar Jahre leasen und dann mit einem juristischen Kniff kostengünstig loswerden - das dürfte für viele verlockend klingen. Aber ein Grundsatz-Urteil stoppt die Klagewelle.
Karlsruhe (dpa) - Mit einem Kniff wollten Anwälte zahlreichen Autofahrern per Widerruf aus ihrem Leasing-Vertrag verhelfen - aber daraus wird nun nichts.
Denn Verbraucher haben beim Leasen mit Kilometerabrechnung grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Musterfall klargestellt. Bisher war die Rechtslage unklar. (Az. VIII ZR
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