Plus Umstrittener Paragraf 219a

Bund einig über Eckpunkte zu Abtreibungs-Werbeverbot

Monatelang hat die Bundesregierung um einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen gerungen. Ist die Debatte über Paragraf 219a nun beigelegt?

12.12.2018 UPDATE: 12.12.2018 19:08 Uhr 51 Sekunden
Paragraf 219a
Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet «Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Foto: Silas Stein
Berlin (dpa) - Im Streit um den umstrittenen Paragrafen 219a zum Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche hat die Bundesregierung eine Verständigung erzielt. Man habe sich auf Eckpunkte geeinigt, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch. Die zuständigen Fachminister wollten sich noch am Abend bei einer Pressekonferenz zu dem gefundenen Kompromiss äußern. Zum Inhalt wurde zunächst nichts
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