Plus Nach Einstufung als "Prüffall"

Verfassungsschutz lehnt AfD-Antrag auf Gutachten-Einsicht ab

Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verweigert nach Angaben von AfD-Chef Jörg Meuthen der Partei die Einsicht in das Gutachten, aufgrund dessen die Partei vom BfV als "Prüffall" eingestuft wurde.

07.02.2019 UPDATE: 07.02.2019 11:18 Uhr 47 Sekunden
AfD zum «Prüffall» erklärt
Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz vom Verwaltungsgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen «Prüffall» zu nennen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Berlin (dpa) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verweigert nach Angaben von AfD-Chef Jörg Meuthen der Partei die Einsicht in das Gutachten, aufgrund dessen die Partei vom BfV als "Prüffall" eingestuft wurde.

Ein AfD-Antrag auf Gutachteneinsicht sei abgelehnt worden, teilte Meuthen am Donnerstag mit. "Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+