Corona-"Spaziergänge" durch Versammlungsfreiheit geschützt?
Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sorgen in vielen Städten für Auseinandersetzungen mit der Polizei. Aber was gilt eigentlich rechtlich für die angeblich spontanen "Spaziergänge"?
Karlsruhe (dpa) - Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 "das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln". Eine Genehmigung braucht es also generell nicht.
Bei "Versammlungen unter freiem Himmel" sind aber Beschränkungen möglich. Diese sind im Versammlungsgesetz des Bundes geregelt;
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