Corona-"Spaziergänge" durch Versammlungsfreiheit geschützt?
Die Proteste gegen die Corona-Maßnahmen sorgen in vielen Städten für Auseinandersetzungen mit der Polizei. Aber was gilt eigentlich rechtlich für die angeblich spontanen "Spaziergänge"?
Karlsruhe (dpa) - Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 8 "das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu



