Plus Bundesverfassungsgericht

Verbote gegen Neonazis, Rocker und Hamas-Helfer bestätigt

Ihre Ziele sind völlig unterschiedlich, nur ihr Anliegen eint sie: Drei Organisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht ihr Verbot rückgängig machen. Aber die Vereinigungsfreiheit hat Grenzen.

21.08.2018 UPDATE: 21.08.2018 12:08 Uhr 1 Minute, 33 Sekunden
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Verbote gegen einen Hamas-Unterstützerverein, eine rechtsextreme Hilfsorganisation sowie einen Frankfurter Club der Hells Angels bleiben bestehen. Foto: Uli Deck

Karlsruhe (dpa) - Der Hamas-Unterstützerverein Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) und die rechtsextreme Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene (HNG) bleiben verboten.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Klagen der 2010 und 2011 durch das Bundesinnenministerium aufgelösten Vereine ab, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Außerdem bestätigten die

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