Plus BGH-Urteil

Ermittler dürfen weiter ausländische Kriegsverbrecher jagen

Der Koblenzer Strafprozess zu syrischen Foltergefängnissen gilt international als beispielhaft. Aber dürfen Funktionsträger fremder Staaten hier überhaupt vor Gericht gestellt werden? Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof für Klarheit.

28.01.2021 UPDATE: 28.01.2021 16:03 Uhr 2 Minuten, 37 Sekunden
BGH zu ausländischen Kriegsverbrechern
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Deutsche Ermittler dürfen auch in Zukunft ausländische Kriegsverbrecher jagen und in Deutschland vor Gericht bringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gab dafür am Donnerstag in einem Grundsatz-Urteil uneingeschränkt grünes Licht.

Demnach genießen Funktionsträger fremder Staaten wie Armeeangehörige oder Geheimdienstmitarbeiter keine Immunität (Az. 3 StR 564/19).

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