Plus Anordnung von Familienrichtern

BGH legt Zuständigkeit für Corona-Maßnahmen an Schulen fest

Vor einigen Monaten hatten Entscheidungen von Familiengerichten zu Corona-Maßnahmen an Schulen für Aufregung gesorgt. Die Frage der Zuständigkeit hat der Bundesgerichtshof nun beantwortet.

27.10.2021 UPDATE: 27.10.2021 16:33 Uhr 59 Sekunden
Bundesgerichtshof
Laut der Entscheidung des BGH können Familienrichter gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Foto: Uli Deck/dpa

Karlsruhe (dpa) - Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die