BGH legt Zuständigkeit für Corona-Maßnahmen an Schulen fest
Vor einigen Monaten hatten Entscheidungen von Familiengerichten zu Corona-Maßnahmen an Schulen für Aufregung gesorgt. Die Frage der Zuständigkeit hat der Bundesgerichtshof nun beantwortet.
Karlsruhe (dpa) - Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die Karlsruher Richterinnen und Richter mitteilten.
Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die
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