Wechsel in abschlagfreie Altersrente nicht nachträglich
Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln.
Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln.
Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az. Do E 940 - 719). Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim
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