Plus

Wechsel in abschlagfreie Altersrente nicht nachträglich

Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln.

28.07.2015 UPDATE: 28.07.2015 13:36 Uhr 35 Sekunden
Rentner
Senioren ruhen sich auf einer Parkbank aus. Foto: Oliver Berg/Illustration

Dortmund (dpa) - Die seit Juli 2014 mögliche abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren gilt nicht für ältere Fälle: Wer schon vorher freiwillig, aber mit Abschlägen vorzeitig in Rente gegangen ist, kann nicht nachträglich zur Rente ohne Abschläge wechseln.

Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az. Do E 940 - 719). Das Urteil liegt derzeit zur Berufung beim

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+