Schwules Paar kann Leihmutter-Kind anerkennen lassen
Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XII ZB 463/13).

Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XII ZB 463/13).
Der Beschluss des BGH ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Kind war 2010 mit dem Samen eines
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+