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Schwules Paar kann Leihmutter-Kind anerkennen lassen

Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XII ZB 463/13).

19.12.2014 UPDATE: 19.12.2014 14:21 Uhr 37 Sekunden
Schwules Paar
Gerichtserfolg für ein schwules Paar: Die beiden Männer können sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Foto: Daniel Bockwoldt

Karlsruhe (dpa) - Gerichtserfolg für ein schwules Paar, das sein Kind durch eine Leihmutter in den USA austragen ließ: Es kann sich jetzt in Deutschland als Eltern des Kindes anerkennen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XII ZB 463/13).

Der Beschluss des BGH ist weitreichend, denn Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Das Kind war 2010 mit dem Samen eines

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