Nach Urteil: Ehemalige KZ-Sekretärin legt Revision ein
Vergangene Woche war die 97-Jährige wegen Beihilfe zum Mord zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Nun soll der Bundesgerichtshof prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt.

Itzehoe (dpa) - Im möglicherweise letzten Prozess zur Aufarbeitung der nationalistischen Massenmorde haben ein Nebenklagevertreter und die Verteidigung der verurteilten ehemalige Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof, Irmgard F., Revision eingelegt.
"Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig", teilte das Landgericht Itzehoe mit. Die 97-Jährige war am Dienstag vergangener Woche
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