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Nach Urteil: Ehemalige KZ-Sekretärin legt Revision ein

Vergangene Woche war die 97-Jährige wegen Beihilfe zum Mord zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Nun soll der Bundesgerichtshof prüfen, ob ein Verfahrensfehler vorliegt.

28.12.2022 UPDATE: 28.12.2022 11:56 Uhr 1 Minute, 7 Sekunden
Frühere KZ-Sekretärin
Die Angeklagte zu Beginn des Prozesstages Anfang Dezember im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe.

Itzehoe (dpa) - Im möglicherweise letzten Prozess zur Aufarbeitung der nationalistischen Massenmorde haben ein Nebenklagevertreter und die Verteidigung der verurteilten ehemalige Sekretärin im NS-Konzentrationslager Stutthof, Irmgard F., Revision eingelegt.

"Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig", teilte das Landgericht Itzehoe mit. Die 97-Jährige war am Dienstag vergangener Woche

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