Bericht über AfD-Sponsor: Erfolg für "Correctiv" vor Gericht
Im Streit über die Berichterstattung von "Correctiv" über ein Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg erneut eine Entscheidung getroffen. Diesmal zugunsten des Medienhauses.

Hamburg (dpa) - Im Streit über die Berichterstattung von "Correctiv" zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienhaus zurückgewiesen.
Ein in dem Artikel als "ein Mittelständler aus NRW und AfD-Großspender" bezeichneter Unternehmer hatte sich gegen die Nennung seines Namens gewandt, wie ein
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