Plus Das Warten und der Tod

Karlsruhe urteilt zum Sterbehilfe-Verbot

Seit 2015 ist geschäftsmäßige Suizidhilfe untersagt. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Für die schwerkranken Kläger wird es höchste Zeit.

25.02.2020 UPDATE: 25.02.2020 08:24 Uhr 3 Minuten, 44 Sekunden
Horst L., Kläger gegen das Sterbehilfeverbot und Betroffener, wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der mündlichen Verhandlung zum Sterbehilfe-Verbot. Foto: ARTIS - Uli Deck/dpa​

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe (dpa) - Viele Menschen haben Angst vor einem langsamen und qualvollen Sterben - manche so sehr, dass sie selbst bestimmen möchten, wann die rechte Zeit gekommen ist für den Tod. Mit ihrem Sterbewunsch stehen sie im Moment allerdings sehr allein da: Seit es den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch gibt, ist ein fachgerecht

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