Seit 2015 ist geschäftsmäßige Suizidhilfe untersagt. Nun entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Für die schwerkranken Kläger wird es höchste Zeit.
Horst L., Kläger gegen das Sterbehilfeverbot und Betroffener, wartet im
Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der mündlichen Verhandlung zum
Sterbehilfe-Verbot. Foto: ARTIS - Uli Deck/dpa
Von Anja Semmelroch
Karlsruhe (dpa) - Viele Menschen haben Angst vor einem langsamen und qualvollen Sterben - manche so sehr, dass sie selbst bestimmen möchten, wann die rechte Zeit gekommen ist für den Tod. Mit ihrem Sterbewunsch stehen sie im Moment allerdings sehr allein da: Seit es den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch gibt, ist ein fachgerecht