Missstände gefilmt: Gericht gibt Tierschützern Recht
Man vermutet Missstände in einem Stall, und die Behörden scheinen nicht zu reagieren. Was tun? Tierschützer sind in eine Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen und haben gefilmt. Zurecht - sagt nun schon das zweite Gericht.
Magdeburg (dpa) - Drei Tierschützer, die in einen Schweinestall eingedrungen sind und Missstände gefilmt haben, bleiben nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg straffrei. Eine Strafkammer bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben mit Freisprüchen von vor einem Jahr.
Es verwarf eine Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Ulf
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