Plus Tatbestand des Notstands

Missstände gefilmt: Gericht gibt Tierschützern Recht

Man vermutet Missstände in einem Stall, und die Behörden scheinen nicht zu reagieren. Was tun? Tierschützer sind in eine Schweinemastanlage in Sachsen-Anhalt eingedrungen und haben gefilmt. Zurecht - sagt nun schon das zweite Gericht.

11.10.2017 UPDATE: 11.10.2017 12:58 Uhr 1 Minute, 59 Sekunden
Landgericht in Magdeburg
Das Landgericht in Magdeburg bestätigte einen Freispruch für drei Tierschützer, die in Ställen Missstände gefilmt haben. Foto: Jens Wolf

Magdeburg (dpa) - Drei Tierschützer, die in einen Schweinestall eingedrungen sind und Missstände gefilmt haben, bleiben nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg straffrei. Eine Strafkammer bestätigte ein Urteil des Amtsgerichts Haldensleben mit Freisprüchen von vor einem Jahr.

Es verwarf eine Berufung der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Ulf

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