Plus Was ist "unzumutbare Härte"?

BGH mahnt Gerichte: Eigenbedarfskündigungen genauer prüfen

Die obersten Zivilrichter des BGH fordern die Gerichte schon länger auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Ob hohes Alter des Mieters, lange Wohndauer oder viele minderjährige Kinder - nicht alles stellt nach Ansicht des BGH eine unzumutbare Härte für Mieter dar.

31.01.2020 UPDATE: 31.01.2020 13:08 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Eigenbedarfskündigung
Die obersten Zivilrichter des BGH fordern schon länger dazu auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Foto: Stephan Jansen/dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt die Gerichte zu einer gründlicheren Prüfung von Mieterkündigungen wegen Eigenbedarfs. Alle Umstände des Einzelfalls müssen genau angeschaut werden, wie aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht.

Eine schematische Betrachtung verbiete sich. Denn auch bei ähnlichen Sachverhalten könnten mal die Interessen des

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