Plus Was ist "unzumutbare Härte"?

BGH mahnt Gerichte: Eigenbedarfskündigungen genauer prüfen

Die obersten Zivilrichter des BGH fordern die Gerichte schon länger auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Ob hohes Alter des Mieters, lange Wohndauer oder viele minderjährige Kinder - nicht alles stellt nach Ansicht des BGH eine unzumutbare Härte für Mieter dar.

31.01.2020 UPDATE: 31.01.2020 13:08 Uhr 1 Minute, 3 Sekunden
Eigenbedarfskündigung
Die obersten Zivilrichter des BGH fordern schon länger dazu auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Foto: Stephan Jansen/dpa

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt die Gerichte zu einer gründlicheren Prüfung von Mieterkündigungen wegen Eigenbedarfs. Alle Umstände des Einzelfalls müssen genau angeschaut