BGH mahnt Gerichte: Eigenbedarfskündigungen genauer prüfen
Die obersten Zivilrichter des BGH fordern die Gerichte schon länger auf, bei Eigenbedarfskündigungen genauer hinzusehen. Ob hohes Alter des Mieters, lange Wohndauer oder viele minderjährige Kinder - nicht alles stellt nach Ansicht des BGH eine unzumutbare Härte für Mieter dar.

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) mahnt die Gerichte zu einer gründlicheren Prüfung von Mieterkündigungen wegen Eigenbedarfs. Alle Umstände des Einzelfalls müssen genau angeschaut



