Plus Teilerfolg für Schüler

BGH betont Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer

Erste Hilfe gehört zur Amtspflicht von Sportlehrern. Ein früherer Schüler klagt erfolgreich beim Bundesgerichtshof. Doch ob er nun auf Schadenersatz und Schmerzensgeld hoffen kann, ist offen.

04.04.2019 UPDATE: 04.04.2019 05:18 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Erste Hilfe
Inwieweit müssen Lehrer Erste Hilfe leisten? Das prüfte der BGH in einem tragischen Fall aus Hessen. Foto: Wolfgang Kumm/Symbolbild

Karlsruhe (dpa) - Ein Sportlehrer muss notfalls Erste Hilfe im Unterricht leisten können. Zur Amtspflicht von Sportlehrern gehört es, nötige und zumutbare Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag.

Die Lehrer seien nicht durch ein "Haftungsprivileg" geschützt, wie es für Nothelfer bei Unfällen gilt. Der BGH hob

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